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Service Description: <DIV STYLE="text-align:Left;font-size:12pt"><DIV><P><SPAN>Um die Ziele der FFH- und Vogelschutzrichtlinie zu erreichen, müssen die EU-Mitgliedstaaten zum einen FFH- und Vogelschutzgebiete (Natura 2000-Gebiete) für die Erhaltung und Entwicklung bestimmter Arten und Lebensräume benennen. Zum anderen sind nach den beiden Richtlinien alle Vogelarten bzw. Arten und Lebensräume der FFH-Richtlinie, unabhängig vom Schutzgebietsstatus zu schützen.</SPAN></P><P><SPAN>Die FFH-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten zur dauerhaften Sicherung der Natura 2000-Gebiete, entsprechende Erhaltungsmaßnahmen zu ergreifen, gegebenenfalls Entwicklungs- oder Bewirtschaftungspläne aufzustellen (Artikel 6 Absatz 1) und Verschlechterungen der FFH- und Vogelschutzgebiete zu vermeiden (Artikel 6 Absatz 2).</SPAN></P><P><SPAN>Die Festlegung von Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für FFH- und Vogelschutzgebiete erfolgt im Rahmen der sogenannten Managementpläne (MaP) (alte Bezeichnung: Pflege- und Entwicklungspläne, PEPL). Die Inhalte der MaP können zudem eine wichtige Basis für die Beurteilung der Zulässigkeit von Plänen und Projekten im Rahmen von Verträglichkeitsprüfungen sein. Grundsätzlich gilt für die Arten und Lebensraumtypen der Natura 2000-Gebiete ein Verschlechterungsverbot (Baden-Württemberg: §37 NatSchG). Danach müssen Vorhaben die Schutzgüter erheblich beeinträchtigen könnten, einer Verträglichkeitsprüfung unterzogen werden. Das heißt, es wird geprüft ob und ggf. unter welchen Auflagen ein Projekt durchgeführt werden darf.</SPAN></P><P><SPAN>In diesem Thema werden die Inhalte der bestehenden Managementpläne zu den FFH-Gebieten im Hohenlohekreis grafisch aufbereitet. Anhand von Pop-Ups können die überlagernden Lebensstätten, Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen und -ziele an einem Ort aufgerufen werden. </SPAN></P><P><SPAN>Nähere Informationen sowie die Dokumente zu den Endfassungen der Managementpläne in Baden-Württemberg findet man auf der Seite der LUBW </SPAN><A href="https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/map-endfassungen" STYLE="text-decoration:underline;"><SPAN>https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/map-endfassungen</SPAN></A></P></DIV></DIV>
Map Name: Managementpläne
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Description: <DIV STYLE="text-align:Left;font-size:12pt"><DIV><P><SPAN>Um die Ziele der FFH- und Vogelschutzrichtlinie zu erreichen, müssen die EU-Mitgliedstaaten zum einen FFH- und Vogelschutzgebiete (Natura 2000-Gebiete) für die Erhaltung und Entwicklung bestimmter Arten und Lebensräume benennen. Zum anderen sind nach den beiden Richtlinien alle Vogelarten bzw. Arten und Lebensräume der FFH-Richtlinie, unabhängig vom Schutzgebietsstatus zu schützen.</SPAN></P><P><SPAN>Die FFH-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten zur dauerhaften Sicherung der Natura 2000-Gebiete, entsprechende Erhaltungsmaßnahmen zu ergreifen, gegebenenfalls Entwicklungs- oder Bewirtschaftungspläne aufzustellen (Artikel 6 Absatz 1) und Verschlechterungen der FFH- und Vogelschutzgebiete zu vermeiden (Artikel 6 Absatz 2).</SPAN></P><P><SPAN>Die Festlegung von Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für FFH- und Vogelschutzgebiete erfolgt im Rahmen der sogenannten Managementpläne (MaP) (alte Bezeichnung: Pflege- und Entwicklungspläne, PEPL). Die Inhalte der MaP können zudem eine wichtige Basis für die Beurteilung der Zulässigkeit von Plänen und Projekten im Rahmen von Verträglichkeitsprüfungen sein. Grundsätzlich gilt für die Arten und Lebensraumtypen der Natura 2000-Gebiete ein Verschlechterungsverbot (Baden-Württemberg: §37 NatSchG). Danach müssen Vorhaben die Schutzgüter erheblich beeinträchtigen könnten, einer Verträglichkeitsprüfung unterzogen werden. Das heißt, es wird geprüft ob und ggf. unter welchen Auflagen ein Projekt durchgeführt werden darf.</SPAN></P><P><SPAN>In diesem Thema werden die Inhalte der bestehenden Managementpläne zu den FFH-Gebieten im Hohenlohekreis grafisch aufbereitet. Anhand von Pop-Ups können die überlagernden Lebensstätten, Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen und -ziele an einem Ort aufgerufen werden. </SPAN></P><P><SPAN>Nähere Informationen sowie die Dokumente zu den Endfassungen der Managementpläne in Baden-Württemberg findet man auf der Seite der LUBW </SPAN><A href="https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/map-endfassungen" STYLE="text-decoration:underline;"><SPAN>https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/map-endfassungen</SPAN></A></P></DIV></DIV>
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Copyright Text: © LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
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Document Info:
Title: Managementpläne
Author:
Comments: <DIV STYLE="text-align:Left;font-size:12pt"><DIV><P><SPAN>Um die Ziele der FFH- und Vogelschutzrichtlinie zu erreichen, müssen die EU-Mitgliedstaaten zum einen FFH- und Vogelschutzgebiete (Natura 2000-Gebiete) für die Erhaltung und Entwicklung bestimmter Arten und Lebensräume benennen. Zum anderen sind nach den beiden Richtlinien alle Vogelarten bzw. Arten und Lebensräume der FFH-Richtlinie, unabhängig vom Schutzgebietsstatus zu schützen.</SPAN></P><P><SPAN>Die FFH-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten zur dauerhaften Sicherung der Natura 2000-Gebiete, entsprechende Erhaltungsmaßnahmen zu ergreifen, gegebenenfalls Entwicklungs- oder Bewirtschaftungspläne aufzustellen (Artikel 6 Absatz 1) und Verschlechterungen der FFH- und Vogelschutzgebiete zu vermeiden (Artikel 6 Absatz 2).</SPAN></P><P><SPAN>Die Festlegung von Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für FFH- und Vogelschutzgebiete erfolgt im Rahmen der sogenannten Managementpläne (MaP) (alte Bezeichnung: Pflege- und Entwicklungspläne, PEPL). Die Inhalte der MaP können zudem eine wichtige Basis für die Beurteilung der Zulässigkeit von Plänen und Projekten im Rahmen von Verträglichkeitsprüfungen sein. Grundsätzlich gilt für die Arten und Lebensraumtypen der Natura 2000-Gebiete ein Verschlechterungsverbot (Baden-Württemberg: §37 NatSchG). Danach müssen Vorhaben die Schutzgüter erheblich beeinträchtigen könnten, einer Verträglichkeitsprüfung unterzogen werden. Das heißt, es wird geprüft ob und ggf. unter welchen Auflagen ein Projekt durchgeführt werden darf.</SPAN></P><P><SPAN>In diesem Thema werden die Inhalte der bestehenden Managementpläne zu den FFH-Gebieten im Hohenlohekreis grafisch aufbereitet. Anhand von Pop-Ups können die überlagernden Lebensstätten, Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen und -ziele an einem Ort aufgerufen werden. </SPAN></P><P><SPAN>Nähere Informationen sowie die Dokumente zu den Endfassungen der Managementpläne in Baden-Württemberg findet man auf der Seite der LUBW </SPAN><A href="https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/map-endfassungen" STYLE="text-decoration:underline;"><SPAN>https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/map-endfassungen</SPAN></A></P></DIV></DIV>
Subject: Managementpläne zu den FFH-Gebieten im Hohenlohekreis
Category:
Keywords: Umwelt,Naturschutz,Umweltschutz,Natura,Natura2000,Biodiversität,Lebensstätten,Artenschutz,Artenvielfalt,Habitatraum,Entwicklungsziel,Entwicklungsmaßnahme,Erhaltung,Erhaltungsmaßnahme,Erhaltungsziel,Artenfund,Lebensraumtyp,LRT,Schutzgebiet,FFH-Gebiet,FFH,LUBW
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