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Service Description: <DIV STYLE="text-align:Left;font-size:12pt"><DIV><DIV><P><SPAN>Die Flurbilanz 2022 ist eine landwirtschaftliche Fachplanung zur landesweit einheitlichen Bewertung von Flächen nach natürlichen und landwirtschaftlichen Gesichtspunkten.</SPAN><SPAN> </SPAN><SPAN>Zum Schutz landwirtschaftlicher Flächen ist die Flurbilanz seit 2020 in § 16 des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes verankert. Für die Erstellung der Flurbilanz 2022 werden landwirtschaftliche Flächen zu Fluren mit einer</SPAN><SPAN> </SPAN><SPAN>durchschnittlichen Größe von etwa 30 ha, mindestens 1 ha, zusammengefasst. Die Flurabgrenzung orientiert sich an den Hauptnutzungen Acker, Grünland und Dauerkulturen (Obst, Hopfen, Wein).</SPAN><SPAN> </SPAN><SPAN>Neben der Ertragsfähigkeit der Böden werden weitere Standardkriterien wie Hangneigung, Flächennutzung, Schlaggröße, Tierhaltung, Ökolandbau und Überschwemmungsflächen berücksichtigt. Diese können von den Unteren Landwirtschaftsbehörden durch Regionale Kriterien (Investitionen, Erschließung / Arrondierung, Flächennachfrage, besondere Einschränkungen der Bewirtschaftung) ergänzt werden.</SPAN></P><P><SPAN /></P><P><SPAN>Die Flurbilanz weist eine Differenzierung nach 5 Wertstufen auf. Sie soll zukünftig alle 5 Jahre aktualisiert werden.</SPAN></P><P><SPAN>1. Vorrangflur I: Besonders landbauwürdige Flächen, zwingend der landwirtschaftlichen Nutzung vorzubehalten</SPAN></P><P><SPAN>2. Vorbehaltsflur: Landbauwürdige Flächen, der landwirtschaftlichen Nutzung vorzubehalten</SPAN></P><P><SPAN>3. Vorbehaltsflur II: Überwiegend landbauwürdige Flächen, der landwirtschaftlichen Nutzung größtenteils vorzubehalten</SPAN></P><P><SPAN>4. Grenzflur: Landbauproblematische Flächen</SPAN></P><P><SPAN>5. Untergrenzflur: Nicht landbauwürdige Flächen </SPAN></P><P><SPAN /></P><P><SPAN>Die Flächenbilanz gibt Auskunft über die Ertragsfähigkeit landwirtschaftlicher Flächen. Sie baut auf den amtlichen Flurstücksgrenzen auf und integriert die Schätzwerte der Bodenschätzung (Acker- bzw. Grünlandzahl). Bei Vorliegen mehrerer Schätzwerte für ein Flurstück weist die Flächenbilanz einen flächengewichteten Mittelwert der Acker- bzw. Grünlandzahlen aus. Diese Einstufung ist allerdings nur für den landwirtschaftlich genutzten Anteil der Flurstücke zutreffend, auch wenn in der Karte das Gesamtflurstück mit einer entsprechenden Signatur versehen ist. Flächenanteile anderer nichtlandwirtschaftlicher Nutzungen sind also generell von der Bewertung ausgenommen. </SPAN></P><P><SPAN /></P><P><SPAN>Die Bodenpotenzialkarte (ehemals Flächenbilanz) baut auf den amtlichen Flurstücksgrenzen auf und integriert die Schätzwerte der Bodenschätzung (Acker- bzw. Grünlandzahl). Soweit keine exakteren Bodenschätzungsdaten vorliegen, weist die Bodenpotenzialkarte bei Vorliegen mehrerer Schätzwerte für ein Flurstück einen flächengewichteten Mittelwert der Acker- bzw. Grünlandzahlen aus.</SPAN></P><P><SPAN>Die Bodenpotenzialkarte (ehemals Flächenbilanz) erlaubt durch ihre flurstücksbezogene Beurteilung der Leistungsfähigkeit der Böden landwirtschaftlicher Flurstücke eine gute Differenzierung der Flächen nach ihrer Ertragsfähigkeit.</SPAN></P><P><SPAN>Sie ergänzt damit die großräumiger abgegrenzte Flurbilanz 2022 um wertvolle flurstücksbezogene Informationen.</SPAN></P><P><SPAN /></P><P><SPAN>Wie auch die Flächenbilanzkarte wird die Bodenpotenzialkarte um eine lagerichtige Bewertung von Steillagen ergänzt.</SPAN></P></DIV></DIV></DIV>
Map Name: Flurbilanz
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Description: Die Flurbilanz 2022 ist eine landwirtschaftliche Fachplanung zur landesweit einheitlichen Bewertung von Flächen nach natürlichen und landwirtschaftlichen Gesichtspunkten. Zum Schutz landwirtschaftlicher Flächen ist die Flurbilanz seit 2020 in § 16 des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes verankert. Für die Erstellung der Flurbilanz 2022 werden landwirtschaftliche Flächen zu Fluren mit einer durchschnittlichen Größe von etwa 30 ha, mindestens 1 ha, zusammengefasst. Die Flurabgrenzung orientiert sich an den Hauptnutzungen Acker, Grünland und Dauerkulturen (Obst, Hopfen, Wein). Neben der Ertragsfähigkeit der Böden werden weitere Standardkriterien wie Hangneigung, Flächennutzung, Schlaggröße, Tierhaltung, Ökolandbau und Überschwemmungsflächen berücksichtigt. Diese können von den Unteren Landwirtschaftsbehörden durch Regionale Kriterien (Investitionen, Erschließung / Arrondierung, Flächennachfrage, besondere Einschränkungen der Bewirtschaftung) ergänzt werden.Die Flurbilanz weist eine Differenzierung nach 5 Wertstufen auf. Sie soll zukünftig alle 5 Jahre aktualisiert werden.1. Vorrangflur I: Besonders landbauwürdige Flächen, zwingend der landwirtschaftlichen Nutzung vorzubehalten2. Vorbehaltsflur: Landbauwürdige Flächen, der landwirtschaftlichen Nutzung vorzubehalten3. Vorbehaltsflur II: Überwiegend landbauwürdige Flächen, der landwirtschaftlichen Nutzung größtenteils vorzubehalten4. Grenzflur: Landbauproblematische Flächen5. Untergrenzflur: Nicht landbauwürdige Flächen Die Flächenbilanz gibt Auskunft über die Ertragsfähigkeit landwirtschaftlicher Flächen. Sie baut auf den amtlichen Flurstücksgrenzen auf und integriert die Schätzwerte der Bodenschätzung (Acker- bzw. Grünlandzahl). Bei Vorliegen mehrerer Schätzwerte für ein Flurstück weist die Flächenbilanz einen flächengewichteten Mittelwert der Acker- bzw. Grünlandzahlen aus. Diese Einstufung ist allerdings nur für den landwirtschaftlich genutzten Anteil der Flurstücke zutreffend, auch wenn in der Karte das Gesamtflurstück mit einer entsprechenden Signatur versehen ist. Flächenanteile anderer nichtlandwirtschaftlicher Nutzungen sind also generell von der Bewertung ausgenommen. Die Bodenpotenzialkarte (ehemals Flächenbilanz) baut auf den amtlichen Flurstücksgrenzen auf und integriert die Schätzwerte der Bodenschätzung (Acker- bzw. Grünlandzahl). Soweit keine exakteren Bodenschätzungsdaten vorliegen, weist die Bodenpotenzialkarte bei Vorliegen mehrerer Schätzwerte für ein Flurstück einen flächengewichteten Mittelwert der Acker- bzw. Grünlandzahlen aus.Die Bodenpotenzialkarte (ehemals Flächenbilanz) erlaubt durch ihre flurstücksbezogene Beurteilung der Leistungsfähigkeit der Böden landwirtschaftlicher Flurstücke eine gute Differenzierung der Flächen nach ihrer Ertragsfähigkeit.Sie ergänzt damit die großräumiger abgegrenzte Flurbilanz 2022 um wertvolle flurstücksbezogene Informationen.Wie auch die Flächenbilanzkarte wird die Bodenpotenzialkarte um eine lagerichtige Bewertung von Steillagen ergänzt.
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Copyright Text: © LEL - Grundlage: ALK, LGL (www.lgl-bw.de), Az.: 2851.9-1/19
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Document Info:
Title: Flurbilanz
Author:
Comments: Die Flurbilanz 2022 ist eine landwirtschaftliche Fachplanung zur landesweit einheitlichen Bewertung von Flächen nach natürlichen und landwirtschaftlichen Gesichtspunkten. Zum Schutz landwirtschaftlicher Flächen ist die Flurbilanz seit 2020 in § 16 des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes verankert. Für die Erstellung der Flurbilanz 2022 werden landwirtschaftliche Flächen zu Fluren mit einer durchschnittlichen Größe von etwa 30 ha, mindestens 1 ha, zusammengefasst. Die Flurabgrenzung orientiert sich an den Hauptnutzungen Acker, Grünland und Dauerkulturen (Obst, Hopfen, Wein). Neben der Ertragsfähigkeit der Böden werden weitere Standardkriterien wie Hangneigung, Flächennutzung, Schlaggröße, Tierhaltung, Ökolandbau und Überschwemmungsflächen berücksichtigt. Diese können von den Unteren Landwirtschaftsbehörden durch Regionale Kriterien (Investitionen, Erschließung / Arrondierung, Flächennachfrage, besondere Einschränkungen der Bewirtschaftung) ergänzt werden.Die Flurbilanz weist eine Differenzierung nach 5 Wertstufen auf. Sie soll zukünftig alle 5 Jahre aktualisiert werden.1. Vorrangflur I: Besonders landbauwürdige Flächen, zwingend der landwirtschaftlichen Nutzung vorzubehalten2. Vorbehaltsflur: Landbauwürdige Flächen, der landwirtschaftlichen Nutzung vorzubehalten3. Vorbehaltsflur II: Überwiegend landbauwürdige Flächen, der landwirtschaftlichen Nutzung größtenteils vorzubehalten4. Grenzflur: Landbauproblematische Flächen5. Untergrenzflur: Nicht landbauwürdige Flächen Die Flächenbilanz gibt Auskunft über die Ertragsfähigkeit landwirtschaftlicher Flächen. Sie baut auf den amtlichen Flurstücksgrenzen auf und integriert die Schätzwerte der Bodenschätzung (Acker- bzw. Grünlandzahl). Bei Vorliegen mehrerer Schätzwerte für ein Flurstück weist die Flächenbilanz einen flächengewichteten Mittelwert der Acker- bzw. Grünlandzahlen aus. Diese Einstufung ist allerdings nur für den landwirtschaftlich genutzten Anteil der Flurstücke zutreffend, auch wenn in der Karte das Gesamtflurstück mit einer entsprechenden Signatur versehen ist. Flächenanteile anderer nichtlandwirtschaftlicher Nutzungen sind also generell von der Bewertung ausgenommen. Die Bodenpotenzialkarte (ehemals Flächenbilanz) baut auf den amtlichen Flurstücksgrenzen auf und integriert die Schätzwerte der Bodenschätzung (Acker- bzw. Grünlandzahl). Soweit keine exakteren Bodenschätzungsdaten vorliegen, weist die Bodenpotenzialkarte bei Vorliegen mehrerer Schätzwerte für ein Flurstück einen flächengewichteten Mittelwert der Acker- bzw. Grünlandzahlen aus.Die Bodenpotenzialkarte (ehemals Flächenbilanz) erlaubt durch ihre flurstücksbezogene Beurteilung der Leistungsfähigkeit der Böden landwirtschaftlicher Flurstücke eine gute Differenzierung der Flächen nach ihrer Ertragsfähigkeit.Sie ergänzt damit die großräumiger abgegrenzte Flurbilanz 2022 um wertvolle flurstücksbezogene Informationen.Wie auch die Flächenbilanzkarte wird die Bodenpotenzialkarte um eine lagerichtige Bewertung von Steillagen ergänzt.
Subject: Flächen- und Flurbilanzauswertungen aus dem Jahr 2022
Category:
Keywords: Landwirtschaft,Flurbilanz,Wirtschaftsfunktion,Flächenbilanz,Flächen,Landschaft,Landschaftspflege,Vorrangflug,Grenzflur,Untergrenzflur,Vorrangflur,Flur,Wertstufen,Bodenbilanz,Boden,Bodenfunktion,LEL,Bewertung,Natur,Naturschutz,Ertragsfähigkeit,Überschwemmungsflächen,Schlag
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