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Die TransnetBW GmbH (im Folgenden TransnetBW) plant den Umbau des<\/SPAN><\/P> Umspannwerkes in Kupferzell. Zur langfristigen Sicherung des europäischen<\/SPAN> <\/SPAN>Verbundnetzes ist ein Ersatzneubau des bestehenden Umspannwerkes beantragt<\/SPAN> <\/SPAN>worden. Im Rahmen des Umbaus soll eine neue gasisolierte Schaltanlage (GIS) auf<\/SPAN> <\/SPAN>dem Umspannwerksgelände errichtet werden. Der Umbau wurde im März 2016 mit<\/SPAN> <\/SPAN>Ergänzungen beantragt und im November 2016 genehmigt. <\/SPAN><\/P> Die Genehmigung dieser Umbauarbeiten soll über <\/SPAN>ein<\/SPAN> Anzeigeverfahren erfolgen.<\/SPAN><\/P> Laut § 43 f Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) müssen für \u201eUnwesentliche<\/SPAN> <\/SPAN>Änderung(en)\u201c folgende drei Bedingungen nachgewiesen werden:<\/SPAN><\/P> 1. Es handelt sich nicht um eine Änderung oder Erweiterung, für die nach dem<\/SPAN> <\/SPAN>Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung eine<\/SPAN> <\/SPAN>Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist,<\/SPAN><\/P> 2. Andere öffentliche Belange sind nicht berührt oder es liegen die<\/SPAN><\/P> erforderlichen behördlichen Entscheidungen vor und stehen dem Plan nicht<\/SPAN> <\/SPAN>entgegen und<\/SPAN><\/P> 3. Rechte anderer werden nicht beeinträchtigt oder es werden mit den vom Plan<\/SPAN> <\/SPAN>Betroffenen entsprechende Vereinbarungen getroffen.<\/SPAN><\/P> Die Unterlagen zu diesem Anzeigeverfahren sind in diesem Thema dargestellt, sodass die zuständigen Behörden sie für Stellungnahmen gebündelt vorliegen haben. Sie stammen aus dem Jahr 2020.<\/SPAN><\/P><\/DIV><\/DIV><\/DIV>",
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"description": "Die TransnetBW GmbH (im Folgenden TransnetBW) plant den Umbau desUmspannwerkes in Kupferzell. Zur langfristigen Sicherung des europäischen Verbundnetzes ist ein Ersatzneubau des bestehenden Umspannwerkes beantragt worden. Im Rahmen des Umbaus soll eine neue gasisolierte Schaltanlage (GIS) auf dem Umspannwerksgelände errichtet werden. Der Umbau wurde im März 2016 mit Ergänzungen beantragt und im November 2016 genehmigt. Die Genehmigung dieser Umbauarbeiten soll über ein Anzeigeverfahren erfolgen.Laut § 43 f Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) müssen für \u201eUnwesentliche Änderung(en)\u201c folgende drei Bedingungen nachgewiesen werden:1. Es handelt sich nicht um eine Änderung oder Erweiterung, für die nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist,2. Andere öffentliche Belange sind nicht berührt oder es liegen dieerforderlichen behördlichen Entscheidungen vor und stehen dem Plan nicht entgegen und3. Rechte anderer werden nicht beeinträchtigt oder es werden mit den vom Plan Betroffenen entsprechende Vereinbarungen getroffen.Die Unterlagen zu diesem Anzeigeverfahren sind in diesem Thema dargestellt, sodass die zuständigen Behörden sie für Stellungnahmen gebündelt vorliegen haben. Sie stammen aus dem Jahr 2020.",
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